Antidiskriminierung / Gleichbehandlung
Geflüchtete Menschen erleben Diskriminierung besonders häufig, da sie sich in ungleichen Machtstrukturen befinden und oft aufgrund von Herkunft, Sprache oder mangelnden Kenntnissen über ihre Rechte benachteiligt werden.
In Deutschland gibt es auf Bundes- und Landesebene vielfältige gesetzliche Regelungen und Anlaufstellen, die Menschen vor Diskriminierung schützen sollen.
Bundesweit gibt es die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Sie berät über Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und unterstützt Betroffene, informiert über rechtliche Möglichkeiten und kann auch an lokale Beratungsstellen vermitteln.
Berlin nimmt im Bereich des Diskriminierungsschutzes eine hervorzuhebene Rolle ein, da es als bislang einziges Bundesland mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seit 2020 einen ergänzenden Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen bietet.
Antidiskriminierungsorganisationen beraten betroffene Personen, können intervenieren und im Namen der Betroffenen klagen. Die anerkannten LADG-Beratungsstellen finden Sie hier: LADG-Ombudsstelle - Berlin.de