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Praxis-Tipp

Kindgerecht ausgestattete Aufenthaltsräume

Wir empfehlen mindestens einen kindgerecht ausgestatteten Aufenthaltsraum, in dem Kinder auch bei schlechten Witterungsbedingungen spielen können. Solche Räume können auch flexibel für andere Freizeitangebote und begleitete Eltern-Kind-Aktivitäten genutzt werden.
Bei der Betreuung von Kindern ist es unbedingt notwendig, dass immer mindestens zwei Erwachsene im Raum anwesend sind (Vier-Augen-Prinzip). Dadurch kann verhindert werden, dass Erwachsene ihre Machtposition missbrauchen. Auch die Qualität von Entscheidungen und Arbeitsprozessen wird verbessert.
Worauf bei der Einrichtung kindgerechter Räume geachtet werden sollte, erklärt das Handbuch zu Schutz- und Spielräumen.
Einen ausführlicheren Einblick gibt die Version des Handbuchs von 2018. 

Verantwortliche Raumnutzung

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen sollte auch über die Arbeitszeiten des Sozialdienstes hinaus möglich sein. Für die Herausforderungen in Bezug auf schlechten Umgang mit Einrichtungsgegenständen empfehlen wir, verschiedene Modelle zu erproben:

  • die Öffnung für kleinere Gruppen gegen Unterschrift.
  • ein Hygienekonzept zur Nutzung des Raumes, das beispielsweise einen Putzplan für Bewohner*innen beinhaltet.
  • Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit einer sehr geringen Aufwandsentschädigung, um den Raum/Außengelände sauber zu halten und ein Verantwortungsgefühl zu erzeugen. Diese Möglichkeiten bieten das zuständige Sozialamt und ist über das Asylbewerberleistungsgesetz § 5 geregelt.
  • der Einsatz von Ehrenamtlichen zur Betreuung der Raumnutzung.
  • Mitgestaltung des Raumes durch Bewohner*innen, um ein Verantwortungsgefühl zu erzeugen. 

Handbuch zu Schutz- und Spielräumen

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