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Praxis-Tipp

Kinder mit Behinderung

Das Projekt Crossroads von Handicap International beschäftigt sich mit der Schnittstelle Flucht und Behinderung und bietet viele gute Ressourcen in ihrer Roadbox. Detaillierte Hinweise für die Beratung von Geflüchteten mit Behinderung bietet dieser Leitfaden. Die Arbeitshilfe der BAfF „Leistungen der Eingliederungshilfe für Geflüchtete“ erklärt, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen für Menschen mit Behinderung) für Geflüchtete zugänglich sind. 

Inklusion

Lokale Beratung zu Teilhabe finden Sie auch über die Unabhängige Teilhabeberatung der EUTB
Um Hilfe bei der fachgerechten Unterstützung von Kindern mit Behinderungen zu bekommen, kann es hilfreich sein, sich an Verbände und Selbsthilfegruppen zu wenden, die auf die Form der Behinderung spezialisiert sind. Erste Ansprechpartner können die „Zentren für Selbstbestimmtes Leben“ sein. Lokale Ansprechpartner finden Sie hier
Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. ist bundesweit tätig. Sie betreiben Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) in ganz Deutschland, die auf ihrer Website zu finden sind. Besonders hilfreich sind sie bei Diagnostik und bei einem kumulativen Krankheitsbild, das fachübergreifende Betreuung benötigt.
Der Schulpsychologische Dienst, der in allen Bundesländern vertreten ist, bietet speziell Förderung und Inklusion für Kinder mit Beeinträchtigungen an Schulen und Förderschulen an. Generell sollte man sich frühzeitig, ggfs. vor der Einschulung, an die dortigen Ansprechpartner wenden, um eine geeignete Fördermaßnahme für Kinder mit Beeinträchtigungen zu bekommen. Es lohnt sich, auch Stiftungen anzufragen. Sie können bei schwerkranken Kindern mit verkürzter Lebenserwartung mit verschiedenen Programmen unterstützen und auch finanzielle Hilfe anbieten. 
Einen sehr ausführlichen Überblick über Hilfsangebote und Themenbereiche sowie regionale Selbsthilfevereine bietet die mehrsprachige Website des Bundesministeriums für Gesundheit an. 

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch. In ihm ist unter anderem der Grad der Behinderung (GdB) festgehalten. Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen als schwerbehindert ausweisen. Dies ist zum Beispiel notwendig, um per Gesetz festgelegte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können (z. B. die Nutzung im Nahverkehr als Ticket mit Begleitperson).
 

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte bieten Beratung und Unterstützung bei Pflegeanträgen sowie Hilfe bei der Erteilung des Pflegegrades an. Sie beraten auch zu Pflegegeld und den Erhalt von benötigten Hilfsmitteln wie beispielsweise ein Pflegebett (Datenbank Beratung zur Pflege – Stiftung ZQP).

Barrierefreiheit

Wir empfehlen, Neubauten immer barrierefrei zu konzipieren. Dazu gehören, das Gebäude 
rollstuhlgerecht zu gestalten, aber auch Blindenleitsysteme oder die Sprachausgabe von Texten.
 

Hinweise für Menschen mit Behinderung im Kontext von Flucht und Migration

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