Beschwerdewege
Externe Beschwerdestelle
Falls es in ihrem Bundesland eine externe Beschwerdestelle gibt, sollte aktiv darauf hingewiesen werden und Infomaterial gut sichtbar in der Unterkunft verbreitet werden.
Bereits bestehende unabhängige Beschwerdestellen sind beispielsweise die BuBS in Berlin oder die Ombudsstelle Köln.
Die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Beschwerdestelle (in verschiedenen Sprachen, per Messenger) muss möglich sein. Die Erreichbarkeit per Messenger erleichtert auch Kindern die Kontaktaufnahme.
Beschwerdeverfahren in der Unterkunft
Es sollte ein anonymes Beschwerdeverfahren in der Unterkunft geben, welches aktiv beworben wird. Wichtig ist dabei auch die Aufklärung darüber, dass eine Beschwerde keine negativen Auswirkungen auf die Unterbringungssituation oder den Asylantrag haben wird. Sehr ausführliche Informationen mit vielen Vorlagen und praktischen Anregungen konkret für Unterkünfte bietet das Dokument der Frauenhauskoordinierung.
Tipps für die praktische Umsetzung kindgerechter Beschwerdeverfahren bietet diese Handreichung. Insbesondere für Kinder ist es bedeutsam zu kommunizieren, welche Veränderungsmöglichkeiten es im Rahmen der Unterkunft gibt und welche Entscheidungen an anderen Orten getroffen werden.
Trainingskonzept für Fachkräfte
Das Trainingskonzept Kinderrechte stärken durch Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Fachkräfte richtet sich an die Fachkräfte des Sozialdienstes, der Kinderbetreuung aber auch an Einrichtungsleitungen. Es liegen zwei Versionen vor – eine für die Durchführung in Präsenz (ca. sechs Stunden) und eine für den Online-Raum (ca. vier Stunden). Der Workshop ist so konzipiert, dass er eigenständig umgesetzt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, externe Trainier*innen für die Durchführung zu beauftragen. Für die Präsenzform wird eine Gruppengröße von acht bis 15 Personen empfohlen.
Dokumentation von Beschwerden
Unabhängig von der Art des Beschwerdesystems ist es wichtig, dass Beschwerden systematisch erfasst und bearbeitet werden. Bei nicht anonymen Beschwerden müssen Kinder (oder Bewohner*innen) zeitnah eine Rückmeldung zur Beschwerde erhalten.