Beteiligung

Das Recht auf Beteiligung wird inzwischen oft beschworen, aber noch selten wirklich mitgedacht. Während es in anderen Systemen rechtliche Ansprüche auf Partizipation gibt (z.B. in der Unterbringung durch Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen), sind Unterkünfte für Geflüchtete explizit davon ausgenommen. 

Unterkünfte für Geflüchtete sind selbst für Erwachsene oft Orte, in denen Ihre Selbstbestimmtheit und Mitsprache in Belangen des alltäglichen Lebens stark eingeschränkt werden. Auch Kinder spüren diese Fremdbestimmung in ihrem Alltag. Sie reicht von kurzfristigen Verlegungen, keine Mitsprache bei der Belegungspolitik oder dem Essen, bis zu Einschränkungen von Besuchen und restriktiven Regelungen, wann und wo gespielt werden darf. 

Mitarbeitende in Unterkünften sollten sich Gedanken machen, welche Spielräume zur Mitgestaltung es gibt und wie man Kinder dort einbinden kann. Echte Beteiligung braucht viel Ermutigung und Aufklärung über das Recht auf Mitbestimmung. Gleichzeitig müssen Mitarbeitende ehrlich mit den Kindern über die Grenzen ihres Einflusses sprechen und sie dennoch dazu ermutigen, ihre Meinung zu teilen. 

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