Bildung

Das Recht auf Bildung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Oft gilt die Schulpflicht nicht in Erstaufnahmen. In einigen Bundesländern wird innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung beschult. Das sind gute Initiativen, aber die Lehrkräfte sind oft nicht ausreichend vorhanden, nicht ausreichend geschult und die restliche Infrastruktur von Schulen (Schulpsycholog*in, Förderangebote etc.) sind oft nicht vorhanden, obwohl sie dort bereits gebraucht würden. Deshalb empfehlen wir die Regelbeschulung nach spätestens drei Monaten

Haben Geflüchtete das Recht, Regelschulen zu besuchen, ist es besonders wichtig, sie bei der Eingliederung gut zu unterstützen. Hilfe bei der Anmeldung, ein guter Kontakt zur Schule und ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung können geflüchteten Kindern helfen, in der Schule anzukommen. 

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