• Thema Schutz
Praxis-Tipp

Familiäre Gewalt

Beratung

Beratung für Betroffene und Fachkräfte bieten das jeweilige Jugendamt, lokale Beratungsstellen (z. B. Fachberatungsstellen wie die Kinderschutzzentren, Wildwasser, Frauenhauskoordinierung) und überregional das nationale Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Die Organisation Weißer Ring berät zu dem Thema und ist zudem mit anderen Vereinen vernetzt, die Schutz und Hilfe bieten. Beratungsstellen für Männer (sowohl als Täter oder auch Betroffene) finden Sie auf der Seite des Männerberatungsnetzes.

Schutzkonzepte

Jede Unterkunft benötigt ein eigenes Schutzkonzept. In diesem sollte auch das Vorgehen bei einem Verdacht auf familiäre Gewalt beschrieben werden, das verschiedene, den Schweregraden angepasste Handlungsstränge aufführt. Die Meldeketten sollten den Mitarbeitenden bekannt sein. Unerlässlich ist die Einbeziehung der Einrichtungsleitung und einer insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII. Das Hinzuziehen der Einrichtungsleitung und einer insoweit erfahrenen Fachkraft (Vier- bzw. Sechs-Augen-Prinzip) kann zudem helfen, die Situation der Gefährdeten und Ressourcen zur Bewältigung der Problematik besser einzuordnen. Sollte im Fall von familiärer Gewalt die Polizei eingeschaltet werden müssen, ist das Jugendamt zu verständigen. Materialien zum Umgang mit familiärer Gewalt und zur Prävention finden Sie auf der Website „Sicher aufwachsen“.
Weitere Links zur Frauenhauskoordinierung und Beratungsstellensuche finden Sie auf den angegebenen Websites.
 

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