Ferien
Feriengestaltung und Reisen (auch zu nahen Verwandten in ein anderes Bundesland) ist für geflüchtete Kinder oft nur schwierig umzusetzen. Die Residenzpflicht in vielen Bundesländern erschwert die Situation.
Ferienprogramm
Wenn es die Möglichkeit gibt, sollten Unterkünfte aktiv Feriengestaltung mitbetreiben und Ausflüge u. a. in Museen oder Kinos planen. Weitere Hinweise zur Freizeitgestaltung finden Sie unter → Freizeitangebote.
Abwesenheit
Personen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen (und wegen Wohnplatzmangel weiterhin in einer Unterkunft leben), haben ein Anrecht auf 21 Tage Urlaub im Jahr. Es kann jedoch die Gefahr bestehen, dass sie den Wohnplatz verlieren, da Flüchtlingsunterkünfte meist nach drei Tagen Abwesenheit (selbst bei bestätigter Ortsabwesenheit vom Amt) die Plätze wieder freimelden müssen, da ihnen sonst die Kostenübernahmen gestrichen werden können. Dies ist ein strukturelles Problem, bei dem von behördlicher Website sehr unterschiedlich agiert wird. Sollte dies in Ihrer Unterkunft ein Problem sein, empfehlen wir im Austausch mit den Behörden, auf eine Lösung hinzuarbeiten, die die Rechte der Bewohner*innen auf Erholung wahrt.