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Praxis-Tipp

Beratung durch Insoweit erfahrene Fachkraft

Mitarbeitende in Unterkünften haben bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen das Recht auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII. Hier finden Sie ausführliche Erklärungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren zum Konzept insoweit erfahrener Fachkräfte. Klären Sie im Vorfeld, wen Sie im Ernstfall kontaktieren können. Hierzu sollte das lokale Jugendamt angefragt werden. Es können aber auch andere Träger Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte anbieten. Hier finden Sie Kinderschutz-Zentren, die möglicherweise in ihrer Nähe Beratung anbieten oder auch ihren Kinderschutzbund vor Ort.

Hinweise zu insoweit erfahreneren Fachkräften

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