• Thema Schutz
Praxis-Tipp

Jugendamt

Die Unterbringungsbehörde sollte im Austausch mit der Leitung des Jugendamtes stehen, um Zuständigkeiten zu klären und sich für die Gleichbehandlung der untergebrachten Kinder mit deutschen Kindern einsetzen. So ist es leider oft nicht etabliert, dass auch Kindern in Unterkünften Hilfepläne angeboten werden, obwohl sie ein Anrecht darauf haben. Weitere Informationen zu einer verbesserten Kooperation bietet die Handreichung von UNICEF und BumF.

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Unterkunft und Jugendamt kann die Zusammenarbeit regeln und feste Zuständigkeiten klären.

Bei Konflikten mit dem Jugendamt können Ombudsstellen beratend zur Seite stehen. Hier finden Sie mehr Informationen und hier eine Broschüre, die anschaulich die Arbeit der Ombudsstellen erläutert.

Ansprechpartner

Feste Ansprechpartner*innen beim Jugendamt sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine gute Zusammenarbeit. Wo möglich, kann auch eine auf Unterkünfte spezialisierte Abteilung beim Jugendamt die Kooperation erleichtern.

Jugendamtsangebote bekannt machen

Viele Geflüchtete haben Angst vor dem Jugendamt und fürchten die Inobhutnahme ihrer Kinder. Diese Ängste müssen sensibel abgebaut werden. Die präventiven Angebote des Jugendamts sollten bekannt gemacht und vermittelt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt ist dafür unabdinglich. Save the Children empfiehlt das Bilderbuch: „Schön, dass du da bist, in dem die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt in zahlreichen Sprachen erklärt werden. Das Bestellportal, um die Bücher als Soft- und Hardcover zu bestellen, finden Sie hier.

Save the Children empfiehlt regelmäßige themenspezifische Informationsangebote, Austauschformate und Schulungen vom Jugendamt anzubieten. Diese Formate können als Zielgruppe sowohl die Mitarbeitenden als Multiplikator*innen als auch die Eltern ansprechen. 
Bei der Ausgestaltung sollten die Bedarfe der Bewohner*innen abgefragt werden.

Datenschutz in der Kommunikation mit dem Jugendamt

Es sollte klare Absprachen mit dem Jugendamt zu anonymisierten Anfragen geben sowie eine Sensibilisierung für Fallkonstellationen, bei denen eine anonyme Anfrage ggf. nicht mehr anonym behandelt werden kann, weil ein Eingriff erforderlich wird. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter → Datenschutz.

Insbesondere Sozialarbeitende gelten als sogenannte Geheimnisträger und dürfen Daten nur unter bestimmten Bedingungen weitergeben. Voraussetzungen für eine Einschaltung des Jugendamtes sind:

  • Bestehende Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls
  • Feststellung einer Kindeswohlgefährdung ggf. mithilfe von Beratung durch das Jugendamt (pseudonymisierte Falldarstellung)
  • Erörterung der Situation mit den Sorgeberechtigten (soweit nicht kontraproduktiv)
  • Versuch der Gefährdungsabwendung in Interaktion mit den Betroffenen
  • Scheitern/Erfolglosigkeit vorrangiger Maßnahmen
  • Interessenabwägung
  • Vorherige Information der Erziehungsberechtigten (nicht Einwilligung!)
  • Die konkrete Handlungsmöglichkeit steht jedoch stets im Ermessen des Geheimnisträgers.

Hinweise zum Jugendamt

Bilder- und Vorlesebuch „Schön, dass du da bist“ von Save The Children

Mit der Publikation „Schön, dass du da bist! Ein Kennenlernbuch über die Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete Kinder und Eltern“ möchte Save the Children geflüchtete Familien dabei unterstützen, bestehende Hürden zu überwinden.

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