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Praxis-Tipp

Kinderschutzfachkraft in Unterkunft

Save the Children empfiehlt, mindestens eine für Kinderschutz verantwortliche Person als Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII) zu qualifizieren.  

Die Fortbildung wird oft von lokalen Kinderschutzbünden angeboten (hier finden Sie ihren nächsten Kinderschutzbund). Es gibt viele verschiedene Anbieter und viele bieten auch Inhouse-Seminare an. Hat ein Betreiber mehrere Unterkünfte, kann in Betracht gezogen werden, dass eine feste Ansprechpartner*in für Kinderschutz mehreren Unterkünften als Anlaufstelle dient.

Die Kinderschutzfachkräfte bieten eine erste Anlaufstelle für die Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Kinderschutzfachkräfte benötigen zeitliche Kapazitäten für regelmäßigen Austausch und Fallbesprechungen im Team und ggf. auch mit dem Jugendamt. Dies sollte in der Förderrichtlinie/Leistungsbeschreibung vorgegeben werden. 

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