• Thema Bildung
Praxis-Tipp

Schule

Da das Bildungssystem in jedem Bundesland anders aufgebaut ist, hilft die Website Bildungsserver bei der Orientierung. Diese Website kann dabei unterstützen, Ressourcen zu finden, um in Ihrem Bundesland den Zugang zu Bildung zu verbessern.

Leider haben in Deutschland nicht alle geflüchteten Kinder gleichermaßen das Recht auf Bildung. In unterschiedlichen Bundesländern kann es sich danach unterscheiden, ob sie in einer Erstaufnahme oder Gemeinschaftsunterkunft leben und welchen Aufenthaltsstatus die Eltern haben. Einen guten Überblick bietet die Landkarte des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Zugang zu Regelschulen

Ein Rechtsgutachten des Paritätischen Gesamtverbandes von 2019 stellt fest, dass Kinder nach spätestens drei Monaten in eine Regelschule eingegliedert werden müssen. Der Verband folgert daraus, dass zu diesem Zeitpunkt die Verlegung in die Kommune stattfinden sollte, um dies zu gewährleisten. Beim Übergang in die Regelschule muss die Zusammenarbeit mit der Schulbehörde in engem Austausch mit der Unterkunft stattfinden.

Vom Flüchtlingsrat Niedersachsen gibt es eine Vorlage für einen Erfassungsbogen, um den Übergang in Regelschule zu erleichtern. 

Auch wenn keine Schulpflicht besteht, sollten Familien dabei unterstützt und ermutigt werden, Schulplätze für ihre Kinder zu bekommen. Die Mitarbeitenden in der Unterkunft sollten mit dem Schulamt kooperieren, um allen Kindern eine Beschulung zu ermöglichen. Dies kann bedeuten, den Aufenthaltsstatus auf Schullisten auszusparen oder gegenüber dem Schulamt auf die Notwendigkeit eines Schulplatzes zu beharren.

Beschulung in der Unterkunft

Findet die Beschulung in der Unterkunft statt, müssen ausreichend Kapazitäten auch bei wechselnder Belegung vorhanden sein. Das bedeutet, es muss für alle Kinder durchgehend Beschulung geben, und die Lehrkräfte sollten entsprechend ausgebildet sein und interkulturelle Kompetenzen haben.

Aufklärung der Eltern

Um Eltern und Familien über das deutsche Bildungssystem aufzuklären, empfehlen wir, dass die Unterkunft die Eltern mehrsprachig über das deutsche Bildungssystem (einschl. der Schulpflicht) informiert und Kontakt zu Schulen herstellt. Viele Bildungsministerien bieten dafür mehrsprachige Materialien an. Hier gibt es beispielsweise einen guten Infoflyer über „Eltern als Partner der Schule“ in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Rumänisch, Türkisch und Ukrainisch.

Bildungs- und Teilhabepaket

Besonders wichtig ist auch Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket, weil sich darüber zum Beispiel Nachhilfe und Schulbedarfe (Schulranzen, Materialien, Schultüte) finanzieren lassen. Die Website Beratung zum BuT berät in fünf Sprachen rund um das Paket. 

Weitere Hinweise finden Sie unter → Hausaufgabenbetreuung.

Hinweise zur Schulung und Bildung

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