• Thema Schutz
Praxis-Tipp

Sexueller Missbrauch

Sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Minderjährigen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können, d. h. sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten. Kinder geflüchteter Eltern sind aufgrund ihrer vulnerablen Situation besonders gefährdet.

Hilfsangebote sexueller Missbrauch

Wildwasser ist eine unabhängige Organisation, die sich deutschlandweit gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen richtet. Sie bietet Beratung, Prävention, Fortbildung und Supervision an.

Vom Bund gibt es das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches. Auch dort gibt es Angebote zur Beratung, direkte Hilfen und Prävention sowie das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Auch das lokale Jugendamt kann Auskunft geben über lokale Fachberatungsstellen. Es gibt in Städten meist auch separate Beratungsstellen für Jungen, die sexuelle Gewalt erlebt haben.

Schutzkonzepte bei sexuellem Missbrauch

Hier ist es wichtig, Prävention und Vorgehensweisen in Schutzkonzepten festzulegen. Bei einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt sollten Sie in jedem Fall Beratung bei einer lokalen Fachberatungsstelle oder beim Jugendamt einholen. Auch sollte die Unterkunftsleitung verständigt und auch über Verdachtsfälle informiert werden. 
Mehr zum Thema finden Sie unter Familiäre Gewalt.

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