• Thema Schutz
Praxis-Tipp

Verdachtsfälle (Kindeswohlgefährdung)

Wir empfehlen, Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung zu dokumentieren, auch wenn diese sich nicht erhärten. Wichtig ist hierbei zu beschreiben, weshalb der Verdacht aufkam und warum er sich zu diesem Zeitpunkt nicht erhärtet hat. Hierbei können sich die Fachkräfte auch durch das Jugendamt beraten lassen. Grundsätzlich sollte hier das Vier-Augen-Prinzip gelten.
Diese hochsensiblen Informationen dürfen nur dem Sozialdienst zugänglich sein.

Anonyme Aufstellung von Verdachtsfällen

Unterkünfte sollten eine anonymisierte Aufstellung der Verdachtsfälle und ihres Ausgangs führen. Wie Vorfälle dokumentiert werden sollten, muss im Gewalt- und Kinderschutzkonzept festgehalten werden. Der Gewaltschutzmonitor des DEZIM-Instituts bietet zu diesem Zweck einen Fragebogen an, der nach Gewaltvorkommnissen fragt. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier (siehe Seite 7).

Hinweise zur anonymen Aufstellung von Verdachtsfällen

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