• Thema Schutz
Praxis-Tipp

Zimmerbegehungen

Zimmerkontrollen in Abwesenheit und/oder ohne Vorankündigungen sind illegal. Das geht aus einer Gesetzesvorlage des Bundesverfassungsgerichtes hervor (BVerfG, Beschl. v. 09.08.2019, Az. 2 BvR 1684/18). Ausnahmen sind bei Gefahr im Verzug möglich. Für die Bewohner*innen muss jedoch der Zweck der Kontrolle erkennbar sein.

Zimmerkontrollen sollten sich auf ein Minimum beschränken. Auch empfehlen wir, die Zimmerkontrollen zu Hygiene- und Brandschutzzwecken rechtzeitig (siebe Tage vorher) mit einem Aushang in den Hauptsprachen der Bewohner*innen anzukündigen. Der Aushang sollte den Wohnbereich und das Datum der Begehung bestimmen.

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